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Informationen, die irgendwie nicht in die anderen Kategorien passen wollen ...


berauschender Garten

Der private Anbau von Cannabis im Bereich von Kleingartenanlagen ist auch nach Inkrafttreten des CanG grundsätzlich nicht erlaubt! Der Anbau der Freimenge von 3 Pflanzen ist lediglich im Bereich der Wohnung bzw. des gewöhnlichen Aufenthalts erlaubt. Beides ist im Kleingarten (außer bei bestandsgeschützter Wohnnutzung (nach §18 (2) bzw. §20a (8) BKleingG) wobei der Anbau nur innerhalb der Laube zu erfolgen hat) nicht zulässig! In unserer Kleingartenanlage besteht jedoch kein Wohnrecht. Der Landesverband Berlin der Gartenfreunde e.V. weist zudem darauf hin, dass auch ein gemeinschaftlicher Eigenanbau in Anbauvereinigungen nicht zulässig wäre: Der Abschluss eines Pachtvertrages im Rahmen des Bundeskleingartengesetzes sei nur mit natürlichen Personen möglich.

Weitere Publikationen zu diesem Thema folgend:

Zusätzlich findet Ihr in der Berliner Ausgabe der Verbandszeitschrift "Gartenfreund" (04/2024) weitere Informationen hierzu.


Power von Oben

Erneuerbare Energien liegen derzeit voll im Trend, nicht nur um den eigenen CO²-Fußabdruck zu verringern und den eigenen Beitrag gegen den Klimawandel zu leisten. Zum Beispiel läßt sich inzwischen günstig der eigene Strom mit sogenannten Balkonkraftwerken, welche in reichlichen Variationen im Handel angeboten werden, erzeugen. Plugin-Anlagen sind sehr einfach durch jedermann zu installieren.

Warum also nicht im eigenen Garten eine solche Anlage in Betrieb nehmen? Doch Vorsicht. Auch der Betrieb von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen sind reglementiert. Eine Installation ist erst nach Bauantragstellung und erfolgter Zustimmung möglich (Merkblatt und Bauantrag in der Rubrik: Informationen). Wir weisen unbedingt darauf hin, dass eine Einspeisung des erzeugten Stromes in das vereinseigene Stromnetz nicht zulässig ist. Dieser ist ausschließlich in der eigenen Parzelle zu verbrauchen (z.B. das Laden von Geräten, Radio etc.). Weder ist das vereinseigene Stromnetz dafür ausgelegt, auch kann eingespeiste Energie nicht abgerechnet werden.

Wir bitten daher, vor Anschaffung einer solchen PV-Anlage vorgenanntes unbedingt zu bedenken.

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Inhalt aktualisiert am:
22. April 2024