Informationen
Hier haben wir für unsere Mitglieder aktuelle und weiterführende Informationen zusammengestellt. Bitte beachtet auch weiterhin die Aushänge in den Schaukästen.
Aktuelles
Sehr geehrte Gartenfreunde,
ich möchte ich mich im Namen des gesamten Vorstands für das zahlreiche Erscheinen zur Jahreshauptversammlung bei Ihnen / Euch bedanken, obwohl es gegenüber der letzten Veranstaltung dieses Mal deutlich weniger waren. Entgegen der Äußerung zum Haushaltsplan 2026 im Rahmen unserer Versammlung kann ich Ihnen / Euch nach Prüfung mitteilen, dass dieser korrekt erfasst ist und bitte wie geplant und verabschiedet zum 15.05.2026 auf das Konto unserer Kleingartenanlage, wenn nicht schon geschehen ist zu überweisen. Bitte denken Sie bei jeder Zahlung daran den Verein und die Angabe Ihrer Parzellennummer im Verwendungszweck mit anzugeben. Vielen Dank!
Für Rückfragen stehe ich Ihnen / Euch jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Koser
Schatzmeister
Himmelfahrt 2026
Kommt und seid dabei. Am 14.05.2026 ab 11:00 Uhr erwartén Euch am Vereinsheim wieder Leckeres: Eisbein und Blutwurst. Bitte unbedingt Teller und Besteck mitbringen. Vorbestellungen erbeten bis 07.05.2026 bis 17:00 Uhr.
Viel Spaß dabei
Wir werden Digital
Liebe Gartenfreunde,
im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung unseres Vereinslebens möchten wir die Kommunikation effizienter, schneller und umweltfreundlicher gestalten. Ein wichtiger Schritt dabei ist künftig der papierlose Versand von Rechnungen, Informationen und Mitteilungen per E-Mail.
Daher bitten wir euch, uns eure aktuelle E-Mail-Adresse mitzuteilen.
Diese wird ausschließlich für vereinsinterne Zwecke verwendet, insbesondere für:
- den Versand von Jahresrechnungen und Zahlungsinformationen,
- wichtige Mitteilungen rund um die Gartenanlage,
- Einladungen zu Versammlungen und Veranstaltungen.
Zum Formular gelangt Ihr über den folgenden Link:
Euer Vorstand
Bleibt erreichbar
Bitte haltet unbedingt Eure beim Vorstand hinterlegten Kontaktdaten, wie Adresse und Telefonnummer, aktuell. Nur so könnt Ihr (z.B. bei Havarie, Einbruch oder Unwetterschäden) umgehend informiert werden. Änderungen bitte ausschließlich schriftlich per Vorstandsbriefkasten oder persönlich zu den Sprechstunden. Vielen Dank.
Grubenabfuhr
Die Anmeldung zur Leerung der Sammelgrube erfolgt für die Abholtermine in Eigenverantwortung mit der beauftragten Firma telefonisch oder per E-Mail. Bitte beachten: es wird im 14-tägigen Rhytmus abgefahren. Eine Übersicht hierzu findet ihr unter der Rubrik Termine.
Die aktuellen Preise sind bei Terminabsprache zu erfragen oder im Vereinshaus einzusehen
hm Service
Heiko Mrugowski
Gartenabfälle
Heckenschnitt und sonstige Gartenabfälle gehören nicht in die
Restmülltonne. Dieses kann z.B. bei der BSR gegen ein geringes Entgelt entsorgt werden.
Noch besser ist die Kompostierung solcher Abfälle im eigenen Garten.
Heckenschnitt und ähnliches kann aber auch als Unterschlupf für
Kleintiere, wie Igel und Frösche, dienen. Gerade in der kalten Jahreszeit
bietet Ihr damit auch ein ideales Winterquartier an.
Böden, Heckenschnitt, Stubben, Baumschnitt usw. können auch preiswert abgeholt werden. Zum Beispiel durch folgende Anbieter:
Garten-, Landschafts- und Kommunalservice Klaus Schwarzkopf
SaGeMa GmbH
Erdwirtschaft und Kompostierung
Gut versichert
Der Kleingärtner sollte sich auch Gedanken um eine Versicherung machen. Die Gebäudeversicherung (Pflichtversicherung) und die Hausratversicherung, Zusammen sind diese als sogenannte Laubenversicherung erhältlich. Sie schützen die Kleingartenlaube vor Schäden durch z.B. Feuer, Blitz, Sturm- und Hagelschaden sowie bei Einbruch. Empfohlen wird hierbei die Laubenversicherung der Berliner Feuersozietät.
Feuersozietät
Generalagentur Matthias Voss
Selbstverständlich ist und bleibt die Wahl des Versicherers Euch überlassen.
Ganz genau
Verbrauchszähler für Wasser unterliegen einer gesetzlichen Eichpflicht. Das Eichjahr ist auf dem jeweiligen Zähler gekennzeichnet.
Die Eichfrist endet bei Kaltwasserzählern nach 6 Jahren, nach Ablauf sind diese zu erneuern.
Sollte ein Wechsel erfolgt sein, meldet diesen unbedingt spätestens mit Abgabe der Abrechnungskarte an den Vorstand. Der Betrieb nichtgeeichter Messgeräte kann ein Bussgeld sowie die Sperrung des Anschlusses nach sich ziehen.

